(1 ) Die Kleiderablagen können als Zentral-, Bereichs-, Klassen- oder Ganggarderoben vorgesehen werden und müssen gut belüftet sein.
(2) Zulässige Garderoben:
- Hakengarderoben 0,15 lfm je Schüler/Schülerin,
- Einzelschrankgarderobe bis 0,25 lfm je Schüler/Schülerin.
(3) In Kindergärten muss die Garderobe zwar getrennt vom Gruppenraum, diesem jedoch zugeordnet sein und in der Nähe des Einganges liegen. Bei mehreren Abteilungen ist eine dezentrale Anordnung anzustreben. Der Umkleideraum (auch Flurnischen) muss so groß sein, dass jedes Kind seine Kleiderablage und seinen Sitzplatz mit einem Mindestmaß von 0,35 m hat.
(4) Vorteilhaft sind Garderoben mit geeigneten Kleiderhaken in angemessenem Abstand, denen eine 30,00 cm hohe Sitzbank mit darunter liegender Schuhablage vorgelagert ist.