Kundgemacht im Amtsblatt vom 7. April 2009, Nr. 15.
(1) In großen Schulen ist ein eigener vollständig verdunkelbarer Raum für Medien vorzusehen.
(2) Die Nutzflächen betragen je nach durchschnittlicher Klassenstärke der betreffenden Schule 60,00 bis 100,00 m2.
(3) In Schulen ohne Aula Magna kann der Medienraum auch größer dimensioniert werden.