veröffentlicht im Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 7. Oktober 1997, Nr. 48
(1) Die programmierte Betreuung artikuliert sich in drei Arten von Eingriffen:
(2) Die Erbringung der Betreuung im Rahmen der Institute gemäß Absatz 1 wird von den unter den Anlagen der Buchstaben E, F und G dieses Vertrags angeführten Protokollen geregelt.