veröffentlicht im Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 7. Oktober 1997, Nr. 48
(1) Der Arzt wickelt außer den im vorhergehenden Artikel angeführten Aufgaben andere Aufgaben ab, die mit einem variablen Entgelt abgegolten werden.
(2) Die Aufgaben dieses Artikels sind: