Die Ausgabenbelege müssen:
a) den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen;
b) auf den Anspruchsberechtigten ausgestellt sein;
c) quittiert sein;
d) sich auf die für die Beitragsgewährung zugelassenen Ausgaben beziehen;
e) sich auf das Kalenderjahr beziehen, für welches der Beitrag gewährt wurde.