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1. Die mit Beschluss des Vorstands des EVTZ "Europaregion Tirol-Südtirol- Trentino" Nr. 19/2021 genehmigten Zusammenarbeitsvertrag und Richtlinien zum "EuregioFamilyPass" zur Kenntnis zu nehmen;
2. Die Familienagentur mit der operativen Weiterführung des Projektes "EuregioFamilyPass" zu beauftragen. Die Deckung der damit verbundenen Kosten wird durch Zweckbindungen mit einem autonomen und getrennten Dekret der Amtsdirektorin der Familienagentur gestellt;
3. Die Ausgaben für die Fortführung der Tätigkeiten der Zusammenarbeit und interregionalen Entwicklung, die in dieser Maßnahme genannt werden, sind mit 50.000,00 Euro veranschlagt, die vollständig zu Lasten des Haushalts des EVTZ "Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino" gehen und folglich keine neue oder höhere Belastung für den Haushalt der Autonomen Provinz Bozen verursachen;
4. den vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 28, Landesgesetz vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 und Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d) des Regionalgesetzes vom 19. Juni 2009, Nr. 2, i.g.F. im Amtsblatt der Region zu veröffentlichen, da die entsprechende Maßnahme an die Allgemeinheit gerichtet ist.