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1. Die Geltungsdauer der „Sondermaßnahmen zur Aufwertung von Dienstleistungszentren zur Stärkung des Innovationsgrades und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in den peripheren Gebieten des Landes“ laut Anlage A zum Beschluss der Landesregierung vom 7. Juli 2020, Nr. 494 in geltender Fassung wird bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
2. Die Richtlinien laut Punkt 1 gelten für Anträge, die ab dem Tag ihrer Genehmigung bis einschließlich 31. Dezember 2024 eingereicht werden.
Dieser Beschluss wird gemäß Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 28 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, in geltender Fassung, im Amtsblatt der Region veröffentlicht.