...omissis...
1. Das Konzept für die Überprüfung der von den Schülerinnen und Schülern der deutschsprachigen Schulen erworbenen Kompetenzen laut Anlage A, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, ist genehmigt.
2. Das Konzept für die Überprüfung der von den Schülerinnen und Schülern der ladinischen Schulen erworbenen Kompetenzen laut Anlage B, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, ist genehmigt.
3. Die allgemeinen Bestimmungen für den deutschen und ladinischen Bildungsbereich laut Anlage C, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, sind genehmigt.
4. Die Landesregierung ermächtigt den Direktor der Deutschen Bildungsdirektion und die Direktorin der ladinischen Bildungs- und Kulturdirektion zum Abschluss von Vereinbarungen mit dem INVALSI und anderen Partnerorganisationen, um die Durchführung der Lernstandserhebungen zu gewährleisten und die Durchführungsmodalitäten im Detail festzulegen.