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1) die Einrichtung der operativen Einsatzgruppe für Großraubtiere zu genehmigen;
2) das Amt für Jagd und Fischerei der Abteilung Forstwirtschaft ist die koordinierende Stelle für die Umsetzung des Interregionalen Managementplanes zur Erhaltung des Braunbären in den Zentral- und Ostalpen PACOBACE und des Technischen Managementplanes für den Braunbären in der Provinz Bozen – letzterer beinhaltet als detailliertes operatives Instrument Informationen für die Durchführung der Tätigkeiten, der programmierten und spontanen Einsätze in kritischen Situationen wie auch des Monitoring des Braunbären in der Provinz Bozen beinhaltet;
3) innerhalb des Landestierärztlichen Dienstes und des Tierärztlichen Dienstes des Sanitätsbetriebes Südtirol Tierärzte für die operative Einsatzgruppe für Großraubtiere einzusetzen, welche mit dem Amt für Jagd und Fischerei bei Fangaktionen und anderen kritischen Situationen die anästhesiologischen und sanitären Aufgaben durchführen;
4) die Tierärzte des Landestierärztlichen Dienstes und des Tierärztlichen Dienstes des Sanitätsbetriebes Südtirol werden vom jeweiligen Direktor des Dienstes ernannt. Die Teilnahme an der operativen Einsatzgruppe stellt Diensttätigkeit dar.
5) die zuständigen Ämter und Dienste erstellen Protokolle zum Ablauf und die Aufgabenorganisation der Tätigkeiten zur Umsetzung des Interregionalen Managementplanes zur Erhaltung des Braunbären in den Zentral- und Ostalpen PACOBACE und erwerben in spezifischen Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland die Qualifikation und Zertifikation für die jeweiligen Aufgaben der Einsatzgruppe;
6) die operative Einsatzgruppe zu ermächtigen, alle Narkose-Interventionen in der Provinz Bozen durchzuführen, die für das Management der wildlebenden und nicht-wildlebenden Tiere erforderlich sind, unter Berücksichtigung der von der Autonomen Provinz Bozen und des Sanitätsbetriebes Südtirol unterzeichneten Vereinbarungen,
7) die operative Einsatzgruppe zu ermächtigen, nach der Entdeckung verletzter oder verunfallter wildlebender Tiere zu intervenieren. Die Mitglieder der operativen Einsatzgruppe sind über den forstlichen Bereitschaftsdienst beteiligt, der nach seinen Fähigkeiten den Transport und / oder die Rettung von Tieren unter Anwendung der landesgesetzlichen Bestimmungen vom 15. Mai 2000, Nr. 9, in geltender Fassung, sicherstellt,
8) die zuständigen Ämter und Dienste machen die Mitglieder der operativen Einsatzgruppe namhaft und definieren deren Zuständigkeiten. Die aktuelle Liste der operativen Einsatzgruppe ist beim Amt für Jagd und Fischerei einsehbar;
9) dass die aus dieser Maßnahme entstandene Ausgabe für das laufende Haushaltsjahr auf 7.532,80 Euro quantifiziert wird und die entsprechende Deckung durch Beschluss Nr. 1037 vom 30. November 2021 erfolgt, der die jährliche Zuweisung an den Südtiroler Sanitätsbetrieb der nicht verwendungsgebundenen Finanzierung für laufende Ausgaben für das Finanzjahr 2022 zweckgebunden hat. Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 ist die jährliche Ausgabe auf 9.039,36 Euro quantifiziert und die Deckung erfolgt durch die Bereitstellung des Kapitels U13011.0000 „Zuweisung an den Sanitätsbetrieb von verwendungsungebundenen Anteilen des Landesgesundheitsfonds für laufende Ausgaben“ des Verwaltungshaushaltes 2022-2024 und wird mit dem entsprechenden jährlichen Beschluss für die Zuweisung von verwendungsungebundenen Anteilen für laufende Ausgaben zweckgebunden;
10) vorliegenden Beschluss an das Ministerium für Umwelt sowie für Gebiets- und Meeresschutz, an die Verwaltung des Nationalparks Stilfserjoch und an die Organe der Sicherheitspolizei in der Autonomen Provinz Bozen zu übermitteln;
11) den eigenen Beschluss vom 1. März 2016, Nr. 239 zu widerrufen.