1. Die Ziele dieser Richtlinien sind:
a) die Verbesserung der Energieeffizienz der Außenbeleuchtungsanlagen;
b) die Reduzierung der Lichtverschmutzung;
c) die Regelung der Ausschaltzeiten und der Leuchtdichte der Außenbeleuchtungsanlagen;
d) der Schutz des Wohlbefindens der Bevölkerung und die Wahrung der Biorhythmen von Pflanzen und Tieren;
e) der Schutz der Umwelt und des ökologischen Gleichgewichts sowie die Wahrung des natürlichen Nachthimmels.
f) die Umsetzung von Maßnahmen des Klimaplans Energie - Südtirol - 2050.