1. Zur Teilnahme am Förderpreiswettbewerb berechtigt sind:
a) Personen, die in Südtirol ansässig und bei Antragstellung älter als 16 Jahre sind,
b) Unternehmen mit Sitz und Haupttätigkeit in Südtirol,
c) Vereine oder Zusammenschlüsse von mindestens fünf Personen, davon mindestens drei Frauen,
d) Schulklassen, deren Schülerinnen und Schüler ein Durchschnittsalter von mindestens 16 Jahren haben müssen.