1. Der Bewertungskommission gehören insgesamt fünf Personen an:
a) vier Mitglieder oder Ersatzmitglieder des Landesbeirates für Chancengleichheit, die von diesem namhaft gemacht werden,
b) eine Fachperson im Bereich Kommunikation, Werbung oder Chancen-gleichheit, die auf Vorschlag des Landesbeirates namhaft gemacht wird und unentgeltlich teilnimmt.
2. Die Kommission prüft die eingegangenen Anträge, überprüft das Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen und die Erfüllung der Teilnahmebedingungen laut Artikel 4 und 5, bewertet die zugelassenen Projekte gemäß Artikel 8, erstellt die Rangliste und vergibt den Förderpreis.
3. Die zum Wettbewerb zugelassenen Projekte werden der Bewertungskommission vorgestellt.