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1. Das Wettbewerbsverfahren für die Aufnahme von Schulführungskräften an den italienischsprachigen Schulen staatlicher Art in der autonomen Provinz Bozen gliedert sich in folgende Phasen:
a) mögliche Vorauswahlprüfung,
b) schriftliche Prüfung;
c) mündliche Prüfung.
2. Die Anlage A, betreffend die Wettbewerbsprüfungen (Inhalte und Form), die Anlage B, betreffend die Bewertungstabelle der Titel, und die Anlage C, betreffend die Zusammensetzung der Prüfungskommission für die Ausschreibung eines Wettbewerbs nach Prüfungen und Titeln für die Aufnahme von Schulführungskräften, sind genehmigt. Alle Anlagen bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Der Ausbildungslehrgang wird während der Ausbildungs- und Probezeit erfolgen; andere Bildungseinheiten sind in den zwei Jahren nach Bestätigung in der Stammrolle vorgesehen, laut einem Programm, welches mit Dekret des Landesschuldirektors für die italienische Schule genehmigt werden wird.
4. Die Landeschuldirektion für die italienischsprachige Schule staatlicher Art wird beauftragt, das Einvernehmen des Ministeriums für Unterricht einzuholen.
5. Die Organisation des Wettbewerbs, die Ernennung der Prüfungskommission und die Überwachung der regulären und korrekten Abwicklung des Wettbewerbsverfahrens werden der Landeschuldirektion für die italienischsprachige Schule staatlicher Art übertragen. Spezifische Modalitäten und Fristen werden in der Ausschreibung des Wettbewerbsverfahrens festgelegt.
6. Was das Auswahlverfahren der Schulführungskräfte an den italienischsprachigen Schulen staatlicher Art anbelangt, findet der Beschluss der Landesregierung vom 19.12.2017, Nr. 1422 keine Anwendung.