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1. Die beiliegende Musterverordnung ist genehmigt.
2. Dieser Beschluss wird ab dem 1. Juli 2020 angewandt.
3. Der Beschluss der Landesregierung vom 9.06.2020, Nr. 405 ist widerrufen.
Dieser Beschluss wird als an die Allgemeinheit gerichteter Akt gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d) des Regionalgesetzes vom 19. Juni 2009, Nr. 2, in geltender Fassung, im Amtsblatt der Region veröffentlicht.