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1. Die Grippeimpfung wird aufgrund des Covid19 Notstandes in der Grippesaison 2020/2021 für die gesamte Bevölkerung Südtirols kostenlos durch die vom Südtiroler Sanitätsbetrieb ermächtigten Stellen verabreicht, wobei den Risikopersonen Vorrang gegeben wird.
2. Zu veranlassen, dass gegenständliche Maßnahme ab sofort in Kraft tritt.
3. Die Mehrkosten, welche sich aus dieser Maßnahme ergeben, in geschätzter Höhe von 50.000 €, gehen zu Lasten der Bilanz des Südtiroler Sanitätsbetriebes und sind für das Jahr 2020 durch die ungebundene Zuweisung, welche mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1151 vom 17.12.2019 zweckgebunden wurde, gedeckt.
4. Diesen Beschluss gemäß Artikel 4 Absatz 1, Buchstabe d) des Regionalgesetzes vom 19. Juni 2009, Nr. 2, in geltender Fassung, im Amtsblatt der Region zu veröffentlichen, da die entsprechende Maßnahme an die Allgemeinheit gerichtet ist.