1. Der Zuschuss wird in folgenden Fällen widerrufen:
a) wenn die Gewährungsvoraussetzungen fehlen,
b) wenn falsche Erklärungen abgegeben wurden,
c) wenn eingegangene Verpflichtungen nicht erfüllt wurden.
2. In den genannten Fällen muss der Zuschuss zuzüglich der gesetzlichen Zinsen ab dem Zahlungsdatum rückerstattet werden.