Wettbewerbsprüfungen (Inhalte und Form)
1. Falls die Anzahl der Bewerber und Bewerberinnen insgesamt mehr als fünf Mal höher ist als die Zahl der ausgeschriebenen Stellen, kann sich die Landesschuldirektion für die Durchführung einer Vorprüfung entscheiden, bei der nach Möglichkeit EDV-Systeme eingesetzt werden.
Die eventuelle Vorprüfung wird die Argumente laut Punkt 2.1, Buchstaben von a) bis i) betreffen
2. Die Prüfungen im Rahmen des Wettbewerbs für die Aufnahme zum Ausbildungslehrgang mit Praktikum gliedern sich in eine schriftliche Prüfung, bei der nach Möglichkeit EDV-Systeme eingesetzt werden und eine mündliche Prüfung.
2.1. Die schriftliche Prüfung besteht aus fünf Fragestellungen mit offener Antwortmöglichkeit und zwei Fragestellungen in Englisch.
Die Fragestellungen mit offener Antwortmöglichkeit betreffen folgende Themenbereiche:
a) die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Schul- und Bildungswesen und die Entwicklung der Lehrpläne in der autonomen Provinz Bozen, in Italien und in Europa unter besonderer Berücksichtigung aktueller Reformprozesse,
b) Führung von komplexen Organisationen unter besonderer Berücksichtigung der Gegebenheiten an Schulen staatlicher Art,
c) das Sonderstatut der Region Trentino-Südtirol, die Gesetzgebung des Staates und der autonomen Provinz Bozen im Schulbereich, der Rechtsstatus des unterrichtenden und nichtunterrichtenden Personals an den Schulen staatlicher Art,
d) Planungs-, Führungs- und Bewertungsprozesse in den Schulen unter besonderer Berücksichtigung der Erarbeitung und Umsetzung des Dreijahresplans des Bildungsangebotes,
e) Gestaltung von Lernumgebungen unter besonderer Berücksichtigung der schulischen Inklusion, der digitalen Innovation und der Neuerungen auf dem Gebiet der Didaktik,
f) die Bewertung der Qualität des Bildungsangebots: Selbst- und Fremdevaluation,
g) Arbeitsorganisation und Personalführung, insbesondere in Hinblick auf das Schulpersonal,
h) Kenntnisse in Zivil- und Verwaltungsrecht unter besonderer Berücksichtigung der rechtlichen Verpflichtungen im Rahmen von Vertragsabschlüssen und der Verantwortung, die eine Schulführungskraft in der Ausübung ihres Amtes hat; Kenntnisse in Strafrecht unter besonderer Berücksichtigung der Straftaten gegen die öffentliche Verwaltung sowie zulasten von Minderjährigen,
i) Buchhaltung in der öffentlichen Verwaltung unter besonderer Berücksichtigung der Finanzplanung und -verwaltung an Schulen staatlicher Art.
Die zwei Fragestellungen in englischer Sprache sind zur Bewertung des Verständnisses eines Textes bestimmt und unterteilen sich in jeweils fünf geschlossene Fragen.
Die Fragestellungen beziehen sich auf die unter Punkt 2.1, Buchstaben von a) bis g) inbegriffen angeführten Themenbereiche.
2.1.1. In Bezug auf die zwei Fragestellungen in englischer Sprache wird die Kenntnis auf dem Sprachniveau B2 laut dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GERS) bewertet.
2.2. Die mündliche Prüfung besteht aus einem Gespräch zu den unter Punkt 2.1. angeführten Themenbereichen. Sie dient zur Feststellung der beruflichen Vorbereitung des Bewerbers bzw. der Bewerberin in den genannten Bereichen und überprüft dessen bzw. deren Fähigkeit zur Lösung eines Problems, das sich aus den Aufgaben einer Schulführungskraft ergeben kann. Bei der mündlichen Prüfung wird außerdem festgestellt, inwieweit der Bewerber bzw. die Bewerberin mit EDV-Instrumenten vertraut ist, die an Schulen üblicherweise verwendet werden. Zudem werden die Kenntnisse in der englischen Sprache auf dem Niveau B2 laut GERS überprüft, indem sich der Bewerber bzw. die Bewerberin mit einem von der Prüfungskommission ausgewählten Text auseinandersetzt und darüber ein Gespräch führt.
2.3. Vor Beginn der schriftlichen Prüfung gibt die Prüfungskommission die Bewertungskriterien für die schriftliche und mündliche Prüfung in geeigneter Form bekannt.