1. Bei der Reihung und Zulassung gelten die folgenden Vorrangkriterien:
a) Gruppe A1: Beide Erziehungsverantwortlichen oder der oder die alleinige Erziehungsverantwortliche sind/ist in folgenden Bereichen tätig:
• im öffentlichen Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Arztpraxen, Testlabore, Krankentransporte, Apotheken, Hygienedienste, Gesundheitsämter und ähnliche),
• im Pflegebereich (Alten- oder Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Betreuung von Menschen mit Behinderungen und ähnliche),
• in Behörden, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig sind (Justiz, Polizei, Berufsfeuerwehr und ähnliche),
• im Bereich des Katastrophenschutzes (Zivilschutz, Landesfunkdienst und ähnliche).
b) Gruppe A2: Beide Erziehungsverantwortlichen oder der oder die alleinige Erziehungsverantwortliche sind/ist in folgenden Bereichen tätig:
• in der Lebensmittelversorgung,
• im Notdienst gemäß Art. 1 Absätze 24 bis 28 des Landesgesetzes Nr. 4/2020.
c) Gruppe B: Nur ein/e Erziehungsverantwortliche/r ist in den unter Buchstabe a) oder b) genannten Bereichen tätig und der/die andere Erziehungsverantwortliche erfüllt die von Art. 3 Absatz 1 Buchstabe a) bis d) genannten Kriterien.
d) Gruppe C: Beide Erziehungsverantwortlichen oder der oder die alleinige Erziehungsverantwortliche sind/ist in anderen als in den unter den Buchstaben a) und b) angeführten Bereichen tätig, erfüllen aber die von Art. 3 Absatz 1 Buchstabe a) bis d) genannten Kriterien.
e) Gruppe D: Ein/e Erziehungsverantwortliche/r hat eine schwere Behinderung gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 104/1992, die von der zuständigen Ärztekommission festgestellt wird und die andere erziehungsverantwortliche Person kann das Kind wegen der von Art. 3 Absatz 1 vorgesehenen Gründe nicht betreuen.
2. Bei zu vielen Antragstellerinnen und Antragstellern innerhalb derselben Gruppe gelten die folgenden weiteren Kriterien:
a) Höhere Anzahl der Geschwisterkinder in der Bildungsstufe,
b) Lebensalter der Kinder, Schülerinnen und Schüler:
• im Kindergarten: ältere Kinder vor jüngeren Kindern,
• in der Grundschule: jüngere Schülerinnen und Schüler vor älteren.