1. Für die Abrechnung der Arbeitsstipendien zur Ausbildung Kunstschaffender müssen die Begünstigten folgende Unterlagen einreichen:
a) Auszahlungsantrag,
b) Bericht über die Verwendung des Arbeitsstipendiums samt geeigneter Dokumentation der erfolgten Teilnahme,
c) Erklärung der begünstigten Person über:
1) das Fortbestehen der gesetzlichen Voraussetzungen und Bedingungen und das Wissen um die Folgen einer Falschaussage,
2) Ämter oder Körperschaften, bei denen weitere Anträge auf Förderungen für dieselben Vorhaben und die entsprechenden Beträge vorgelegt wurden,
d) Eigenerklärungen steuerlicher Natur.