1. Die Anträge auf Projektbeiträge sind noch vor Tätigung der entsprechenden Ausgaben und vorzugsweise bis zum 30. September jeden Jahres einzureichen.
2. Den Anträgen müssen folgende Unterlagen beiliegen:
a) mit Datum und Unterschrift versehener Lebenslauf, der Folgendes bescheinigt: Geburtsort und -datum, Fachausbildung, verwirklichte Projekte, Diplome, Anerkennungsbescheinigungen, Preise, Veröffentlichungen, Rezensionen, Referenzen und alles weitere, das zur Beschreibung der Besonderheit der künstlerischen Laufbahn und der persönlichen Verbundenheit mit dem Landesgebiet nützlich sein kann,
b) ausführliche Beschreibung des Projektes, mit Angabe der Inhalte und Ziele, des Ortes und der Dauer der Ausführung sowie, im Rahmen des Möglichen, auch einschlägige Werkproben,
c) Zeitplan für die Tätigkeiten gemäß Artikel 9 des Landesgesetzes Nr. 1/2002, in geltender Fassung, mit genauer Angabe des Anfangs- und Enddatums jeder einzelnen Tätigkeit,
d) ausführlicher Kostenvoranschlag mit den einzelnen Ausgabenposten betreffend die Durchführung des zu fördernden Projekts,
e) Finanzierungsplan mit Angabe der verschiedenen Einnahmen und des Anteils an Eigenmitteln,
f) Erklärung des oder der Antragstellenden über:
1) das Bestehen der gesetzlichen Voraussetzungen und Bedingungen und das Wissen um die Folgen einer Falschaussage,
2) Ämter oder Körperschaften, bei denen weitere Anträge auf Förderungen für dieselben Vorhaben und die entsprechenden Beträge vorgelegt wurden oder voraussichtlich vorgelegt werden.