1. Die Anträge auf ergänzende Beiträge müssen vorzugsweise bis zum 30. September jeden Jahres eingereicht werden.
2. Den Anträgen müssen folgende Unterlagen beiliegen:
a) ausführlicher Bericht, aus dem die Notwendigkeit der zusätzlichen Förderung bzw. die Neufestsetzung der zugelassenen Ausgaben oder des Förderungssatzes hervorgeht,
b) neuer Kostenvoranschlag mit entsprechendem Finanzierungsplan, unter Angabe der verschiedenen Einnahmen und des Anteils an Eigenmitteln,
c) Zeitplan für die Tätigkeiten gemäß Artikel 9 des Landesgesetzes Nr. 1/2002, in geltender Fassung.