1. Junge Kunstschaffende bis zum Alter von 35 Jahren können durch Arbeitsstipendien zur Ausbildung Kunstschaffender gefördert werden, wenn diese der Aus- und Weiterbildung oder der Teilnahme an Lang- und Kurzzeitkursen dienen bzw. die Absolvierung von Schulen, Instituten, Workshops oder Praktika fördern, die möglicherweise auch im Ausland an anerkannten Bildungseinrichtungen stattfinden. Gefördert werden auch andere Ausbildungen von hoher Qualität.
2. Nicht gefördert werden ordentliche Universitäts- oder akademische Studien sowie berufsbildende Maßnahmen.