1. Projektbeiträge werden für die Planung und die Durchführung von Kunstprojekten von allgemeinem Interesse gewährt, die an die Allgemeinheit gerichtet sind. Sie dürfen keinerlei unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung darstellen.
2. Die geförderten Vorhaben müssen der Förderung der künstlerischen Entwicklung des oder der Antragstellenden dienen, sowie die Kulturszene und das Image Südtirols bereichern.