1. Im Sinne der Grundsätze der Publizität und der Transparenz müssen alle nach diesen Richtlinien geförderten Vorhaben angemessen bekannt gemacht werden und ist die Unterstützung des Landes im richtigen Verhältnis zu jener anderer Fördereinrichtungen zu unterstreichen.
2. Die verschiedenen Formen der Bewerbung der geförderten Projekte (Broschüren, Plakate, Informationskarten, Beilagen in der Presse, Webseiten, usw.) müssen folgenden Hinweis beinhalten: „Gefördert von der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol – Abteilung Italienische Kultur“. Zudem müssen darin das Logo der Provinz Bozen (Adler) sowie, je nach Anweisungen des zuständigen Landesamtes, weitere graphische Elemente aufscheinen.
3. Zu diesem Zwecke legen die Begünstigten dem zuständigen Amt das entsprechende Werbematerial frühzeitig noch vor der Veröffentlichung vor.
4. Eventuelle Unterlassungen werden bei der Zuteilung zukünftiger Förderungen entsprechend in Betracht gezogen.