Dekret des Landeshauptmanns vom 19. April 1994, Nr. 10
Änderung von Artikel 56 der Durchführungsverordnung zum Landesgesetz vom 4. Juni 1973, Nr. 12, erlassen mit Dekret des Landeshauptmanns vom 17. Jänner 1977, Nr. 1: Maßnahmen gegen die Verschmutzung der Luft im Freien sowie in geschlossenen Gebäuden und in Räumen, die als Arbeitsstätten dienen
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