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1. Die beigefügte Anlage A, betreffend „Landes- und Schulranglisten für die Aufnahme des Lehrpersonals der Grund-, Mittel- und Oberschulen“ ist genehmigt. Sie bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Die beigefügte Anlage B, betreffend “Bewertungstabelle für die Landesranglisten ( Landesgesetz vom 14. März 2008, Nr. 2) und für die Schulranglisten”, ist genehmigt. Sie bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Die beifügte Anlage C, betreffend „Entlegene Grundschulstellen (Punkt B.6.6. der Bewertungstabelle)“, ist genehmigt. Sie bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses.
4. Die beigefügte Anlage D, betreffend „Bewertungstabelle für die Landes- und Schulranglisten der Lehrpersonen für Sprachförderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund (Wettbewerbsklassen A023/bis und A023/ter), ist genehmigt. Sie bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses.
5. Die Beschlüsse der Landesregierung vom vom 16. November 2021, Nr. 961, und vom 15. November 2022, Nr. 828, sind widerrufen.