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1. das System zur Prävention von umwelt- und klimabedingten Gesundheitsrisiken auf Landesebene (SPGL), das den integrierten Ansatz "One Health" gewährleistet, einzurichten;
2. das SPGL besteht aus dem Departement für Gesundheitsvorsorge des Südtiroler Sanitätsbetriebes, der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz und dem Institut für Tierseuchenbekämpfung der Venetien mit seinem Sitz in Bozen;
3. das SPGL kann bei Bedarf mit weiteren Akteuren, die im Bereich „Umwelt, Gesundheit und Klima“ tätig sind, zusammenarbeiten;
4. das Departement für Gesundheitsvorsorge des Südtiroler Sanitätsbetriebes wird mit der operativen Koordinierung des SPGL betraut, ist für die Durchführung der primären Präventionsmaßnahmen sowie die damit verbundenen operativen Aspekte zuständig;
5. das SPGL nimmt die Funktionen und Aufgaben wahr, die im Artikel 2 des Dekretes des Gesundheitsministers vom 9. Juni 2022, in geltender Fassung festgelegt sind;
6. eine gemeinsame Steuerungsgruppe (Task Force) zur strategischen Steuerung der in den Prämissen genannten Pläne/Systeme im Bereich Umwelt, Gesundheit und Klima einzusetzen, die sich aus dem Sonderbeauftragten für Nachhaltigkeit und dem Direktor/der Direktorin des Departements für Gesundheitsvorsorge des Südtiroler Sanitätsbetriebes sowie den Ressort- und/oder Abteilungsdirektoren der folgenden Bereiche zusammensetzt: Landwirtschaft, Tourismus, Raumentwicklung, Gesundheit, Umwelt und Klima, Verkehr sowie Bevölkerungsschutz;
7. diese Task Force gewährleistet langfristig die Intersektoralität und dient dem Austausch sowie der strategischen Verknüpfung und Koordinierung von Bereichen, deren Politiken sich auf die Beziehung von Umwelt, Gesundheit und Klima auswirken;
8. die Task Force legt die strategischen Leitlinien fest, auf deren Grundlage das SPGL seine Planung erstellt, wobei neben den Tätigkeiten, die auf Landesebene durchgeführt werden, und der bereits bestehenden Zusammenarbeit, unter anderem auch die folgenden Planungsinstrumente Berücksichtigung finden:
- Art. 2 des Dekrets des Gesundheitsministers vom 9. Juni 2022 in geltender Fassung,
- den LPP 2021-2025, insbesondere das Programm Umwelt, Klima und Gesundheit,
- das Dreijahresprogramm „Gesundheit, Umwelt, Biodiversität und Klima“, das von der nationalen Steuerungsgruppe gemäß Dekret des Präsidenten des Ministerrats vom 29. März 2023 auszuarbeiten ist;
9. den Arbeitsauftrag zur Koordinierung der Ausarbeitung der Klimaanpassungsstrategie des Landes an das für Bevölkerungsschutz zuständige Ressort in Zusammenarbeit mit dem für Umwelt zuständige Ressort zu bestätigen;
10. Diese Maßnahme bringt keine neuen oder zusätzlichen Kosten für den Landeshaushalt sowie den Haushalt des Sanitätsbetriebes mit sich. Eventuelle zusätzliche Kosten werden mit eigenen Maßnahmen beschlossen.