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1. der Anhang A „Richtlinien für den Zugang zum Solidaritätsbeitrag für rechtlichen Beistand für Frauen, die Opfer von Gewalt und Misshandlung sind“, welche wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, zu genehmigen;
2. der Anhang B „Verzeichnis der Straftaten, die durch Gewalt oder Misshandlung an Frauen gekennzeichnet sind“, welche wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, zu genehmigen;
3. den Text des Einvernehmensprotokolls zwischen der Rechtsanwaltskammer Bozen und der Abteilung Soziales der autonomen Provinz Bozen (Anhang C), der wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, zu genehmigen;
4. zur Kenntnis zu nehmen, dass das obgenannte Einvernehmensprotokoll (Anhang C) zur Umsetzung der Vorgaben, die von den Richtlinien für die Inanspruchnahme der Leistung vorgesehen sind, von der Direktorin der zuständigen Abteilung unterzeichnet wird.
5. Für die Umsetzung des Einvernehmensprotokolls wird ein jährlicher Bedarf von maximal 12.000,00 Euro im Rahmen der Veranschlagungen auf Kapitel U12011.0481 des Verwaltungshaushalts 2023-2025 geschätzt.
Dieser Beschluss wird gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 in geltender Fassung, im Amtsblatt der Region veröffentlicht.