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1. die Struktur ‚Ladinisches Kindergarteninspektorat‘ aus dem Abschnitt „Ladinische Bildungs- und Kulturdirektion“ der Anlage zum eigenen Beschluss vom 4. Juli 2023 Nr. 572 betreffend die „Gewichtung der Abteilungen und gleichgestellten Führungsstrukturen der Autonomen Provinz Bozen“ zu streichen und im Abschnitt „Abteilung 18 Ladinische Bildungs- und Kulturverwaltung“ der Anlage zum eigenen Beschluss vom 4. Juli 2023 Nr. 571 betreffend die „Gewichtung der Ämter, der Landesschulen und der gleichgestellten Führungsstrukturen der Autonomen Provinz Bozen“ einzufügen.
2. Die Struktur „Ladinisches Kindergarteninspektorat“ wird mit B5 gewichtet.
3. Dieser Beschluss wird bezüglich der wirtschaftlichen Behandlung der Führungskräfte in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags für die Führungskräfte für den Dreijahreszeitraum 2020-2022 vom 24. August 2023 wirksam.
4. Mit diesem Beschluss sind keine Mehrkosten verbunden.