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1. Das Muster der Vereinbarung mit den Kreditinstituten betreffend das Bausparmodell laut Anlage A, welche Bestandteil dieses Beschlusses ist, ist genehmigt.
2. Die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) Hilfskörperschaft der Autonomen Provinz Bozen, die mit Beschluss der Landesregierung vom 20.11.2018, Nr. 1210 mit der buchhalterischen Verwaltung sowie mit der Verwaltung der finanziellen Mittel des Rotationsfonds für das Bausparmodell beauftragt wurde, gilt für diese Zwecke als „beauftragte Einrichtung bzw. „Körperschaft“ gemäß der Mustervereinbarung laut Anlage A zu diesem Beschluss.
3. Das Kreditinstitut oder die Bankenvereinigung, welche über die Voraussetzungen laut Artikel 10 der Richtlinien laut Anlage A zum Beschluss vom 14.3.2023, Nr. 215 verfügen und dem Bausparmodell beitreten wollen, können ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Region einen entsprechenden Antrag um Unterzeichnung der Vereinbarung unter Anlage A stellen an:
ASWE – Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung
Landhaus 12,
Kanonikus-Michael-Gamper-Straße, 1
39100 Bozen
Tel. +39 0471 418300
PEC Adresse: aswe.asse@pec.prov.bz.it
Wird die Vereinbarung vor dem 1.6.2023 abgeschlossen, wird sie ab dem 1.6.2023 wirksam.
Dieser Beschluss wird im Sinne von Art. 2 Abs. 1 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, im Amtsblatt der Region veröffentlicht.