1. Im Sinne dieser Kriterien versteht man unter dem Begriff „Holzbauweise“ alle Holz- und Holzhybridbauweisen mit folgenden Voraussetzungen: es müssen mindestens 100 kg verbautes Holz pro m² Brutto-Grundfläche (unterirdische Geschoße bzw. Kellergeschoße werden nicht zur Brutto-Grundfläche gezählt) vorhanden sein, um als Holzbau gewertet zu werden.
2. Als Grundlage dafür werden die anhand eines CO2-Berechnungstools ermittelten, d.h. zuerst geplanten und dann verbauten Holzmengen herangezogen.
3. Die bei der Antragstellung angegebene Menge an förderfähigen Baustoffen (in kg verbautes Holz pro m² Brutto-Grundfläche) muss auch nach Bauausführung bei der Endabrechnung nachgewiesen werden und darf auf keinen Fall um mehr als 10 % geringer ausfallen.
4. Für die geförderten Baustoffe muss mit Ausnahme von Dämmstoffen eine PEFC-, FSC- oder gleichwertige Zertifizierung zum Einsatz kommen. Die Nachweise zum PEFC- oder FSC-Produktkettenzertifikat sind unter Angabe der jeweiligen Zertifizierungsnummer im CO2-Berechnungstool zu erbringen.
5. Mindestens 80% des verbauten Vollholzes (bezogen auf die geförderte Masse an Holz in kg) müssen in einer Entfernung von maximal 500 km vom Errichtungsstandort geschlägert und verarbeitet worden sein.
6.Typische Konstruktionselemente, die einen Holzbau auszeichnen, sind beispielsweise:
a) Holzkonstruktionen der Gebäudehülle (z.B. in Holzmassivbau, Holzrahmenbau, Holztafelbau),
b) Bauteile des konstruktiven Holzbaus im Inneren (z.B. Holzdecken, Holztreppen, tragende Innenwände aus Holz mit und ohne sichtbarer Holzoberfläche),
c) Dämmungen der Gebäudehülle mit Holzdämmstoffen.
7. Neben den Tragwerkskonstruktionen und der Gebäudehülle in Holzbauweise sind folgende Konstruktionselemente förderfähig:
a) Deckenkonstruktionen aus Holz beziehungsweise Holz-Beton-Verbund-Strukturen (exklusive des Fußbodenaufbaus),
b) Außenwandkonstruktionen in Holzbauweise inklusive der äußeren sichtbaren Hülle in Holz,
c) Wandbekleidungen aus Holz, sofern sie notwendige Bestandteile der tragenden Innen- oder Außenwandkonstruktion sind,
d)Nichttragende Innenwände.
8. Förderfähig sind zudem Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen wie zum Beispiel:
a) Flachs,
b) Hanf,
c) Holzfasern (Holzfaserdämmplatten sowie Einblas- und Schüttdämmstoffe aus Holzfasern),
d) Holzspäne und Schnitzel (Einblas- und Schüttdämmstoffe),
e) Holzwolle, Kork,
f) Stroh,
g) Zellulose.
9. Nicht förderfähig sind folgende Bauelemente aus Holz:
- Elemente des Innenausbaus, Innenwandbekleidungen, Deckenbekleidungen,
- Bodenbeläge, Treppen, Einbaumöbel, Kellertrennwände,
- Fenster und Türen,
- reine Akustikdecken.