1. Der Antrag auf einen Zuschuss muss vom 03. Juli 2023 bis zum 31. Oktober 2023 beim Amt für prothetische Behelfe des Gesundheitsbezirkes des Sanitätsbetriebes eingereicht werden, dem der Begünstigte angehört.
2. Dem Antrag muss Folgendes beigelegt werden:
- sportärztliches Zeugnis;
- ISEE Modell 2023.
3. Damit der Antrag zulässig ist, prüft der Sanitätsbetrieb das Vorliegen der in Artikel 2 genannten Voraussetzungen. Der Sanitätsbetrieb führt bei den selbst bescheinigten Voraussetzungen die entsprechenden Stichprobenkontrollen durch.
4. Das Verfahren für die Bewertung des Antrages und die Zulassung zur beitragsmäßigen Bezuschussung durch den Sanitätsbetrieb muss innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist für die Einreichung der Anträge abgeschlossen sein. Diese Frist wird unterbrochen, wenn der Sanitätsbetrieb selbst weitere Angaben benötigt, die für die Beurteilung unerlässlich sind. Die Begünstigten sind verpflichtet, innerhalb der angegebenen Frist und in der angegebenen Weise zu antworten.
5. Der Sanitätsbetrieb prüft die Anträge und legt die Höhe des Beitrages fest.
6. Der Sanitätsbetrieb legt nach Bewertung der Zulässigkeit der Anträge die vorläufige Rangfolge fest und bestimmt auf der Grundlage der Tabelle in Anhang 1 des Ministerialdekretes vom 22. August 2022 den Zuschuss, der den einzelnen Antragstellern je nach Art der beantragten Prothese gewährt werden kann.
7. Es obliegt dem Sanitätsbetrieb, die Adressaten über das endgültige Ergebnis des Verfahrens zu informieren.