1. Zur Förderung zugelassen sind Ausgaben, die mit der Durchführung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Erhebung von Wassermengen für die Bewässerung gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 1401 vom 18. Dezember 2018, verbunden sind.
2. Diese Aufgaben umfassen folgende Tätigkeiten:
a) Beratung betreffend die technische und organisatorische Vorgangsweise in Zusammenhang mit der Erhebung der Wassermengen für die Bewässerung zugunsten der Bodenverbesserungskonsortien, der Bonifizierungskonsortien und der Eigenversorgung sowie von Privaten, die von der Verpflichtung zur Wassermessung in der Landwirtschaft betroffen sind,
b) Erhebung der Daten, die laut geltenden Bestimmungen in die nationale Datenbank „SIGRIAN“ eingetragen werden müssen,
c) Meldung der Daten der jährlichen Wassermengen an die nationale Datenbank „SIGRIAN“ von gemeinschaftlichen oder privaten Anlagen, deren Betreiber zur Quantifizierung der Entnahmen, der Rückgaben und des Wasserverbrauchs für die Bewässerung verpflichtet sind,
d) Durchführung der Schätzung und Übermittlung der Schätzdaten für die Eigenversorgung an die nationale Datenbank SIGRIAN,
e) Überwachung und Weiterentwicklung der Schätzmethode bei der Eigenversorgung,
f) Aufgaben, die aufgrund zukünftiger Bestimmungen für den Bereich der Quantifizierung der Wassermengen für die Bewässerung vorgesehen werden.