1. Die Beihilfeanträge sind im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 30. September und jedenfalls vor Beginn der Arbeiten, vor dem Erwerb der Güter oder vor Verwirklichung der Vorhaben laut Artikel 4 bei der Landesabteilung Landwirtschaft auf dem vom zuständigen Amt erstellten Vordruck einzureichen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
a) die Bezeichnung und Größe des Betriebes sowie die Rechtsform,
b) den Sitz des Unternehmens,
c) die Personalien und die anagrafischen Daten des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin,
d) die Mehrwertsteuernummer,
e) die Bankverbindung inklusive IBAN,
f) die Art der Beihilfe und die Höhe der für das Vorhaben bzw. die Tätigkeit benötigten öffentlichen Beihilfe,
g) die Beschreibung und den Standort des Vorhabens, einschließlich Beginn und Abschluss des Vorhabens,
h) eine Kostenaufstellung, bestehend aus dem Kostenvoranschlag eines befähigten Freiberuflers/einer befähigten Freiberuflerin für den baulichen Teil und aus den Firmenangeboten für den technischen Teil,
i) die Erklärung, dass keine anderen Begünstigungen jeglicher Art für die Ausgaben, die Gegenstand des Antrags sind, auch bei anderen öffentlichen Verwaltungen beantragt oder erhalten wurden.
2. Dem Antrag müssen außerdem fallweise folgende Unterlagen beigelegt werden:
a) die technischen Unterlagen,
b) die Eingriffsgenehmigung, falls erforderlich,
c) der Beschluss des Verwaltungsrates oder der Vollversammlung betreffend die zu fördernde Investition,
d) eine Beschreibung des Unternehmens und der Verarbeitungs- und Vermarktungstätigkeit,
e) der Nachweis über die Verfügbarkeit der Immobilie, die gefördert werden soll, für die Dauer der Zweckbestimmung laut Artikel 16, falls der Antragsteller nicht Eigentümer ist,
f) der zeitliche Ablaufplan der Tätigkeiten (für Mehrjahresvorhaben),
g) der Geschäftsplan (Businessplan) für die neue Verarbeitungs- und Vermarktungstätigkeit.
3. Unter Einhaltung der für die zugelassenen Ausgaben laut Anhang A) und gemäß Artikel 10 Absatz 2 und 3 festgelegten Höchstbeträge darf nur ein Beihilfeantrag im Zeitraum von 12 Monaten für die förderbaren Vorhaben eingereicht werden.