1. Bei der Gewährung von Förderungen wird die Fähigkeit der Organisation berücksichtigt, ein Projekt auszuarbeiten, das die persönliche Bildung und das persönliche Wachstum in den Mittelpunkt stellt und als strukturierte Gesamtheit von Tätigkeiten angesehen werden kann, die auf spezifisch für die Nutzerschaft von Weiterbildungsveranstaltungen entwickelten didaktischen Methoden aufbauen.
2. Die eingereichten Projekte werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
a) Qualität der Ausführung,
b) Genauigkeit der Analyse des Weiterbildungsbedarfs der Bevölkerung,
c) ausführliche Darlegung der erwarteten Resultate,
d) Relevanz und erwartete Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen,
e) Nachhaltigkeit und Nutzung der Ressourcen.
3. Für die Berechnung der von der Provinz zu gewährenden Fördersätze werden folgende Inhalte bewertet:
a) Standort der antragstellenden Einrichtung und spezieller Bedarf der im Umkreis ansässigen italienischsprachigen Bevölkerung,
b) Tätigkeiten, mit denen die Kenntnis, die Analyse und die Verbreitung der wichtigsten Aspekte des italienischen kulturellen Erbes gefördert werden,
c) Initiativen zur Aufwertung, Bekanntmachung und Nutzung von Kultur-, Landschafts- und Umweltgütern,
d) Thematisierung kultureller Besonderheiten der italienischen Sprachgruppe in Südtirol zur Förderung des landesspezifischen und geschichtlichen Wissens, des Zugehörigkeitsgefühls zu einer multikulturellen Gesellschaft und der Bildung eines europäischen Bewusstseins,
e) Initiativen im Bereich Bürgerengagement mit der Umsetzung von Projekten zur Gewaltprävention und zur Förderung von Toleranz und Dialog,
f) Durchführung von Bildungsinitiativen zur Erziehung zu nachhaltiger Entwicklung,
g) Initiativen zur Sicherstellung der Chancengleichheit beim Zugang zu den Bildungstätigkeiten und bei der Teilnahme daran, ohne Diskriminierung sozialer, kultureller und körperlicher Art, sowie zur Entwicklung einer Kultur der Chancengleichheit der Geschlechter,
h) Initiativen zur Verbesserung der individuellen und kollektiven Lebensqualität durch Förderung von Prozessen, die auf sozialen Zusammenhalt ausgerichtet sind, und durch die Förderung des Wissens als strategisches Element für das Wachstum der Gemeinschaft,
i) Tätigkeiten, die den von der Allgemeinheit geäußerten Bedürfnissen Rechnung tragen oder sich aus spezifischen sozio-demoskopischen Untersuchungen ergeben und entsprechend geplant werden,
j) Planungsfähigkeit der Einrichtung, sowohl in Bezug auf die Inhalte als auch in Bezug auf die Kosten, und dies auch bei der Suche nach anderen Förderern als der Provinz.
4. Zwei Prozent der im entsprechenden Kapitel des Landeshaushaltes zur Verfügung gestellten Ressourcen sind Einrichtungen vorbehalten, die innovative Projekte vorlegen, neue Themenbereiche aufgreifen oder eine neue Zielgruppe ansprechen.