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1. Die allgemeinen Kriterien zur Bewertung der Schülerinnen und Schüler der Unterstufe und die Kriterien zu den Versetzungen in die nächste Klasse oder in den nächsten Bildungsabschnitt sowie zur Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung der Unterstufe laut Anlage sind genehmigt.
2. Dieser Beschluss findet ab dem Schuljahr 2017/2018 Anwendung.
3. Die Beschlüsse vom 5. Juni 2000, Nr. 2015, vom 12. Oktober 2009, Nr. 2485, in geltender Fassung, vom 15. Juli 2013, Nr. 1064, und vom 27. Mai 2014, Nr. 617, sind widerrufen.
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht.