1. Folgende Aktivitäten sind nicht zur Förderng zugelassen:
a) Einzelberatungen, Auftragsprojekte (Tätigkeiten in geschlossenem Kreis), Veranstaltungen mit dem vorwiegenden Zweck der Tourismusförderung, Unterhaltungsveranstaltungen, Initiativen liturgischer Natur, Sportveranstaltungen, Sport und Bewegungskurse, Tanzkurse, die lediglich dem Eigenzweck dienen,
b) reguläre Bildungsgänge des Schul- und Hochschulwesens,
c) Nachmittagsbetreuung für Pflichtschüler sowie außerschulische Betreuung für Kinder und Jugendliche,
d) Vorhaben, bei denen die Zielsetzung, die Zielgruppe, der Veranstaltungsort, die Qualifikation der Referenten/Referentinnen, die Durchführungszeit oder die geplanten Gesamtstunden nicht nachvollziehbar sind.