1. Für die Abrechnung der Investitionsbeiträge sind folgende Unterlagen einzureichen:
a) der Auszahlungsantrag,
b) eine einfache Liste der Ausgabenbelege,
c) die Ausgabenbelege (z.B. Rechnungen, Kassazettel, Honorarnoten) bis zur Höhe der zugelassenen Ausgaben, wobei jeder Beleg gebührend quittiert und mit der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin des Antragstellenden versehen sein muss,
d) ein Auszug aus dem Inventar des Begünstigten, aus dem die Übernahme der mit Landesbeitrag angekauften beweglichen Güter hervorgeht, samt Angabe des Ortes ihrer Aufbewahrung und des Verwahrers,
e) eine Erklärung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin des Begünstigten über
1) das Fortbestehen der vorgeschriebenen Voraussetzungen und Bedingungen und das Wissen um die Folgen einer Falschaussage,
2) die Ämter oder Körperschaften, bei denen ebenfalls finanzielle Förderungen für dieselben Vorhaben beantragt oder bereits bezogen wurden, mit Angabe der entsprechenden Beträge,
3) die vollständige oder teilweise Durchführung des Investitionsprogramms, für welches der Beitrag gewährt wurde,
4) die Gesamtausgaben für die Durchführung des Investitionsprogramms.