Finanzbestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 1991
(enthält Änderungen zum
L.G. Nr. 9/1984: Finanzbestimmungen und Änderungen von Landesgesetzen in Zusammenhang mit der Berichtigung des Haushaltsvoranschlages des Landes für das Finanzjahr 1984
L.G. Nr. 24/1986: Teilfinanzierung der von den Gemeinden und Gemeindenverbänden bei der Darlehens- und Depositenkasse aufgenommenen Darlehen und Änderung von Landesgesetzen auf dem Sachgebiet der Lokalfinanzen
L.G. Nr. 18/1991: Regelung des Pilzesammelns zum Schutz der Pflanzenökosysteme)