ARBEITSGEBIET
Der Zahntechniker beziehungsweise die Zahntechnikerin ist eine Person, die im Gesundheitswesen tätig und ausschließlich zur Durchführung folgender Tätigkeiten befähigt ist:
- Ausführungsplanung und Herstellung von maßgefertigten zahnärztlichen Präzisionsarbeiten auf der Grundlage des Auftrags einer gesetzlich zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs befähigten Person, welcher die auf den Patienten beziehungsweise die Patientin abgestimmten Anweisungen für die Herstellung enthält. Dem Zahnarzt beziehungsweise der Zahnärztin ist dabei jede Art von diagnostischer, klinischer und therapeutischer Maßnahme vorbehalten;
- die Herstellung der prothetischen Anfertigungen und kieferorthopädischen Behandlungsgeräte erfolgt ausschließlich innerhalb der Unternehmensstruktur des befähigten Zahntechnikers beziehungsweise der befähigten Zahntechnikerin;
- der Zahntechniker beziehungsweise die Zahntechnikerin darf auf Anfrage, in Gegenwart und unter Verantwortung einer gesetzlich zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs befähigten Person bei der Anpassung der maßgefertigten zahnärztlichen Präzisionsarbeiten mitwirken, und zwar ausschließlich mit dem Ziel, sämtliche Bestandteile der hergestellten Anfertigung zu optimieren. Die Anpassung darf nur innerhalb einer nach den geltenden Bestimmungen zugelassenen zahnärztlichen Struktur erfolgen;
- ferner kann der Zahntechniker beziehungsweise die Zahntechnikerin eine Lehr- oder Beratungstätigkeit ausüben. Auf Anfrage seitens der Rechtsmedizin erstellt er oder sie Gutachten über die prothetischen Anfertigungen und kieferorthopädischen Behandlungsgeräte.
Der Zahntechniker beziehungsweise die Zahntechnikerin übt die Tätigkeit sowohl in selbstständiger Form als auch innerhalb einer ermächtigten öffentlichen oder privaten Einrichtung des Gesundheitswesens aus.
TECHNISCHE FACHKENNTNISSE ZUR HERSTELLUNG VON STANDARDANFERTIGUNGEN (VOM ABDRUCK ZUR HERSTELLUNG):
Der Zahntechniker beziehungsweise die Zahntechnikerin muss die technischen Fachkenntnisse zur Herstellung der Präzisionsarbeiten besitzen, die der Zahnarzt oder die Zahnärztin in Auftrag gibt. Dies sind im Einzelnen Folgende:
Festsitzender Zahnersatz mit Metall:
Stiftaufbau
- direkt
- indirekt
Zahnersatz aus Gold-Kunststoff
Zahnersatz aus Keramik
Festsitzender Zahnersatz ohne Metall:
provisorische Krone
Jacketkrone aus Kunstharz
Jacketkrone aus Keramik
Modellguss:
Modellguss mit Klammern
Modellguss für kombinierte Prothesen
Abnehmbarer Zahnersatz:
Zahnmontage nach verschiedenen Techniken
Kombinierte Prothese:
Verschiedene Techniken je nach Art der Anfertigung
Dysfunktionen:
Herstellung funktioneller Platten nach verschiedenen Techniken
Kieferorthopädie:
Set-up bewegliche und fixe Kieferorthopädie nach verschiedenen Techniken
TECHNISCHE KENNTNISSE ZUR HERSTELLUNG DER STANDARDANFERTIGUNGEN
Biomechanik und Gnathologie:
Zahnmorphologie
Okklusionsbegriffe (statische und dynamische Okklusion)
Unterkieferbewegungen (Bezugspunkte für kephalometrische Abschnitte)
Biomechanik des stomatologischen Systems
Physiologie stomatognatisches System:
Anatomiekenntnisse
Implantatprothetik:
Art der Implantate und anwendbare Zahnersatz-Lösungen
Orthognatologie:
Kenntnisse der beweglichen und fixen Kieferorthopädie, kephalometrischer Abschnitt, ästhetische Prinzipien
KENNTNISSE DER VERWENDETEN MATERIALIEN:
Um die in Auftrag gegebenen Anfertigungen herstellen zu können, muss der Zahntechniker beziehungsweise die Zahntechnikerin spezifische Kenntnisse der verwendeten Materialien besitzen, insbesondere:
Materialien für den Abdruck (Anforderungen und Klassifizierungen)
Gips (Klassifizierung, Zusammensetzung, Eigenschaften)
thermoplastische Abformpaste und Wachs (Zusammensetzung und Eigenschaften)
Gips für Modelle und Artikulatoren:
Anforderungen und Klassifizierungen
Zusammensetzung und Eigenschaften
Zahnwachs:
Anforderungen und Klassifizierungen
Zusammensetzung und Eigenschaften
Einbettmassen:
Anforderungen und Klassifizierungen
Zusammensetzung, Eigenschaften und Haftreaktion
Zahnlegierungen für Guss (hoch goldhaltig, goldreduziert, edelmetallfrei, Stahl, Titan, AGC):
Anforderungen, Klassifizierungen, Eigenschaften und technische Daten
Schweißung, Hartlötung:
Vorbemerkungen und Klassifizierung
Elektronenstrahlschweißung T.I.G.
Laser
Hartlötung (Anforderungen und Klassifizierung)
Lötlegierung (Anforderungen, Klassifizierung, Zusammensetzung und Eigenschaften)
Zahnkunstharz:
Klassifizierung
Struktur und Anforderungen
Eigenschaften
Einsatzmöglichkeiten
Keramik:
Allgemeine Merkmale
Struktur
Eigenschaften
Allgemeine Klassifizierungen
Metallkeramik
Jacketkrone aus AL-Keramik
Geschmolzene Glaskeramik
Bonder:
Allgemeine Merkmale, Strukturen und Eigenschaften
Allgemeine Klassifizierungen
Keramik-Bonder
Metall-Bonder
Silanole
Korrosion:
Definition und Klassifizierung
Anforderungen und Einsatzmöglichkeiten
GRUNDKENNTNISSE ZUR VERWENDUNG DER STANDARDGERÄTE:
Zahntechnische Geräte und Instrumente;
Arbeitsbereich Gips und Ausarbeitungsbox;
Gipstrimmer;
kleine Säge;
System zur Ausarbeitung eines Präzisionsmodells;
Artikulatoren verschiedener Art;
Vakuummischer;
Rüttler;
Präzisionswaagen;
Schüssel mit Spachtel;
Messbecher für destilliertes Wasser;
Absetzschale;
Sterilisierungsbehälter für Abdrucke;
Ausarbeitungsbox;
Arbeitsbereich mit Ansaugung, Lichtquelle, Bunsenbrenner oder ähnlichem, Bohrer, Turbine mit Druckluft;
Modellierspachtel;
Stühle;
Geräte zur Abmessung der Dicke;
System zur Ausführung der Käppchen;
Lochzange;
Fräsgerät;
Parallelometer;
Scheren;
optische Kontrollsysteme;
Vorwärmofen;
Schmelzofen;
Abzugshaube;
Gussgerät;
Punktschweißgerät (für Modellgusshersteller)
Gusszangen;
Sandstrahlgeräte;
Abbeizgerät;
Ultraschall;
Galvanisches Bad (für Modellhersteller);
Poliergerät mit Absaugung;
Polymerisationsgerät unter Druck und Wärme;
Fotopolymerisation;
Polymerisationssystem für abnehmbaren Zahnersatz;
Hydraulikpresse;
Kompressor;
Keramikofen;
Trockner;
Anmischplatten;
Modellierinstrumente;
Zangen für Keramik;
Tiefziehgerät;
Persönliche Schutzausrüstung;
Beschilderung, Schutzhandschuhe, Augenschutz.