Legislativdekret vom 21. Jänner 1991, Nr. 32
Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut für die Region Trentino-Südtirol über die Anwendung des Proporzes und die Voraussetzung der Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache bei den Personaleinstellungen bei der Körperschaft der "Staatsbahnen"
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