Bestimmungen über das Erstellen des Haushaltes für das Finanzjahr 2000 und für den Dreijahreszeitraum 2000-2002 und andere Gesetzesbestimmungen (Finanzgesetz 2000)
(enthält Änderungen zum:
L.G. Nr. 16/1970: Landschaftsschutz
L.G. Nr. 77/1973: Sozialhilfevorkehrungen für Betagte
L.G. Nr. 35/1975: Regelung des Sonderbetriebes für Bodenschutz, Wildbach- und Lawinenverbauung
L.G. Nr. 45/1976: Maßnahmen zugunsten der Bildungstätigkeit im allgemeinen
L.G. Nr. 60/1976: Einrichtung besonderer Personenbeförderungsdienste aufgrund von Beförderungsübernahme- oder Kraftfahrzeugvermietungsverträgen in Gebieten ohne konzessionierte Kraftfahrlinien
L.G. Nr. 24/1981: Regelung des öffentlichen Nahverkehrs sowie Novellierung anderer Bestimmungen auf diesem Gebiet
L.G. Nr. 16/1985: Regelung des öffentlichen Personennahverkehrs
L.G. Nr. 2/1987: Verwaltung des Vermögens des Landes Südtirol
L.G. Nr. 58/1988: Gastgewerbeordnung
L.G. Nr. 10/1991: Enteignung für gemeinnützige Zwecke in Bereichen, für die das Land zuständig ist
L.G. Nr. 11/1991: Anwendung der Berufsbilder und Vereinheitlichung der Stellenpläne des Landespersonals
L.G. Nr. 6/1992: Bestimmungen hinsichtlich der Finanzen der Gebietskörperschaften
L.G. Nr. 39/1992: Maßnahmen zur Arbeitsmarktförderung
L.G. Nr. 11/1993: Regelung der ehrenamtlichen Tätigkeit
L.G. Nr. 12/1995: Regelung der privaten Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen
L.G. Nr. 16/1995: Reform der Personalordnung des Landes
L.G. Nr. 4/1997: Maßnahmen des Landes Südtirol zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft
L.G. Nr. 14/1997: Maßnahmen zur Durchführung des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 26. März 1977, Nr. 235, über die Erzeugung und Verteilung von elektrischer Energie
L.G. Nr. 6/1998: Bestimmungen für die Vergabe und Ausführung von öffentlichen Bauaufträgen
L.G. Nr. 9/1998: Finanzbestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 1998 und für den Dreijahreshaushalt 1998-2000 und andere Gesetzesbestimmungen)