Beschluss Nr. 211 vom 07.02.2000
Festlegung von Richtlinien für die Trägerkörperschaften der Sozialdienste: Anpassung der Tarife für die Leistungen zugunsten der Kriegs- und Dienstinvaliden laut Art. 57 des Gesetzes Nr. 833/78 an die Sozialdienste für das Jahr 2000
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