Beschluss Nr. 387 vom 14.02.2000
Taschengeld für behinderte und psychisch kranke Personen, welche in geschützten Arbeitsstätten der Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften sowie in Arbeitseingliederungsprojekten der Abteilung Arbeit tätig sind - Neufestlegung der Höchstbeträge - Widerruf des Beschlusses der Landesregierung vom 30.8.1993, Nr. 5159
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