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die Berufslehrgänge für die Ausübung des Handels im Lebensmittelsektor, gemäß Artikel 3 des D.LH. Nr. 39/2000, welche als geeignet anerkannt werden, müssen nach folgenden Kriterien organisiert werden:
- min. 3-max. 6 Unterrichtsstunden über die Hygiene der Lebensmittel, besondere Punkte, HACCP Handbuch
- Die Lehrgänge müssen je nach Anfrage in italienischer oder deutscher Sprache abgehalten werden.
diesen Beschluss im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol zu veröffentlichen.