1. Gefördert werden können alle jene Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Vorproduktion, der Produktion und der Postproduktion von kulturell oder künstlerischen relevanten audiovisuellen Produkten stehen.
2. Im Sinne dieser Richtlinien sind audiovisuelle Projekte kulturell oder künstlerisch relevant, die
a) aufgrund des Themas einen Bezug zu Südtirol haben oder
b) aufgrund der involvierten Personen einen Bezug zu Südtirol haben.
3. Es wird zudem die Vorführung von qualitativ wertvollen Filmen in italienischer Sprache unterstützt.
4. Im Sinne dieser Richtlinien sind qualitativ wertvolle Filme Filme, die ein Qualitätssiegel, einen Preis oder ein Prädikat erhalten haben.