1. Die Begünstigten müssen sich, unabhängig von dem Landesbeitrag, mit weiteren Mitteln an den veranschlagten Kosten beteiligen. Dazu zählen:
a) Mitgliedsbeiträge,
b) Einnahmen aus dem Verkauf oder aus Veranstaltungen,
c) Einnahmen aus anderen Geschäftstätig-keiten,
d) Förderungen anderer öffentlicher Körperschaften,
e) Beiträge privater Sponsoren,
f) Schenkungen,
g) sonstige Einnahmen.
2. Produzenten und Produzentinnen müssen sich an den veranschlagten Ausgaben mit einem Eigenanteil von mindestens 5% beteiligen.