1. Bei der Festlegung der zu fördernden Projekte werden folgende Inhalte bewertet:
a) kulturelle Themen, die einen Zusammenhang mit Südtirol und seiner multikulturellen Realität aufweisen und zur Integration und Inklusion der Bürgerinnen und Bürger beitragen,
b) Initiativen zu Themen im Zusammenhang mit Geschichte, Kultur, Umwelt, lokalen Traditionen und Geschichtsbewusstsein,
c) Werke über Persönlichkeiten von besonderem Interesse für die italienischsprachige Südtiroler Bevölkerung,
d) Projekte für Erstlings- oder Entwicklungswerke aus den Bereichen Produktion/Regie/Drehbuch, besonders für Werke von jungen Autorinnen und Autoren, die aus Südtirol stammen oder hier seit mindestens einem Jahr ansässig sind,
e) besonders originelle und kreative Projekte mit hohem Entwicklungspotential oder mit besonderem kulturellen/künstlerischen Wert,
f) Zugänglichkeit für breite Bevölkerungsschichten,
g) Verlässlichkeit und konkretes Vorgehen bei der Projektdurchführung.
2. Bei den Beihilfen werden die Anzahl und das Prestige der erlangten Filmpreise berücksichtigt.