1. Die Anträge auf ergänzende Beiträge sind innerhalb des Bezugsjahres einzureichen.
2. Den Anträgen müssen folgende Unterlagen beiliegen:
a) ausführlicher Bericht, aus dem die Notwendigkeit der zusätzlichen Förderung bzw. der Neufestsetzung der zugelassenen Ausgaben oder des Finanzierungssatzes hervorgeht,
b) neuer Kostenvoranschlag mit entsprechendem Finanzierungsplan, unter Angabe der verschiedenen Einnahmen und des Anteils an Eigenmitteln,
c) aktualisierter Zeitplan für die Tätigkeiten gemäß Artikel 9 des Landesgesetzes Nr. 1/2002, in geltender Fassung.