1. Anträge auf Projektbeiträge müssen bis einschließlich 31. Jänner des Bezugsjahres eingereicht werden. In begründeten Fällen kann auch im Laufe des Jahres ein Antrag gestellt werden, vorzugsweise bis einschließlich 30. September.
2. Die Anträge sind jedenfalls vor Tätigung der entsprechenden Ausgaben einzureichen.
2. Den Anträgen sind folgende Anlagen beizulegen:
a) Vorstellung des Antragstellers, mit Angabe des Namens und der Größe des Unternehmens - im Falle von Organisationen unter Angabe der Mitglieder, die allfällige Mitgliedsbeiträge ordnungsgemäß bezahlt haben, sowie der Namen der Inhaber der laut Satzung vorgesehenen Ämter,
b) Bericht mit Vorstellung und detailliertem Plan des Filmprojekts, unter Angabe des Ortes, an dem das Vorhaben stattfindet,
c) detaillierter Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan zum Projekt, unter Angabe
1) der Art des Beitrags gemäß Artikel 6 Absatz 3,
2) der Höhe der für das Vorhaben benötigten öffentlichen Finanzierung,
3) der verschiedenen Einnahmen und des Eigenmittelanteils,
d) Zeitplan im Sinne von Artikel 9 des Landesgesetzes Nr. 1/2002 in geltender Fassung, mit Angabe des Beginns und des Abschlusses des Vorhabens und der einzelnen Tätigkeiten,
e) detaillierter Kostenvoranschlag, eingeholt bei Produktionsunternehmen im Film- und Medienbereich,
f) Erklärung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters des Begünstigten mit folgenden Angaben:
1) das Fortbestehen der gesetzlichen Voraussetzungen und Bedingungen und das Wissen um die Sanktionen bei falschen Erklärungen,
2) die Ämter oder Körperschaften, bei denen weitere Förderungsanträge für dieselben Initiativen vorgelegt wurden oder werden, einschließlich der entsprechenden Beträge,
g) nur für Organisationen: bei Erstantrag oder im Falle von Änderungen Gründungsunterlagen und Satzung.